Bitte schauen Sie regelmäßig auf dieser Seite nach neuen Information bzgl. CORONA, besonders jetzt während der Zeit der Schulschließung bzw. des eingeschränkten
Schulbetriebes.
Sofern es die OGS/BGS betrifft, stehen die Informationen weiterhin unter "Offene Ganztagsschule / Betreute Grundschule"
Eilt! Bitte bis 7.5.2020 beantworten!
Liebe Erziehungsberechtigte!
Wie wir soeben informiert wurden, wird die Schulöffnung nun doch völlig anders, als von uns in der letzten Woche geplant, stattfinden.
Die 4. Klassen starten erst am Donnerstag, den 7.5.2020 mit ihrem 1. Schultag (jede Gruppe für 1 Stunde, so wie es zunächst für diesen Montag angedacht war).
Am Freitag, den 8.5.2020 haben die 4. Klassen Unterricht wie geplant.
Voraussichtlich ab dem 11.5.2020 wird es dann ein rollierendes System geben, damit auch die unteren Jahrgänge wieder tageweise zur Schule kommen können. Wie genau dies aussehen wird,
werden wir in der Schule in den nächsten Tagen erarbeiten und Sie dann genauer informieren.
Bitte lesen Sie hierzu gerne die offizielle Schulmail Nr.17, die uns heute erreicht hat:
Wir bedauern die Umstände, freuen uns aber trotzdem sehr darauf, die Kinder bald wiederzusehen.
Herzliche Grüße,
Maria Kurte
Konrektorin
Achtung: Schulöffnung ist von Montag auf Donnerstag verschoben worden; dies ist im Elternbrief jetzt falsch.
Hinweis: Bitte immer das aktuelle Notbetreuung-Formular benutzen; dies ist immer das oberste Formular in dieser Liste.
Um die Gruppen der Kinder einzuteilen, benötigen wir noch Rückmeldungen der Eltern. Diese müssen wir sehr kurzfristig bis
Dienstag, 28.04.2020 morgens um 10 Uhr erhalten haben, da wir den Elternbrief mit allen Infos zum Schulstart erst nach Sichtung der Rückmeldungen
fertigstellen können.
Liebe Eltern,
an diesem Wochenende beginnen die Osterferien. Und dennoch beschäftigt uns alle schon jetzt die Frage, wie es mit der Schule und dem Unterricht nach den Osterferien weitergehen wird.
Die Entscheidung darüber wird vor allem unter den Gesichtspunkten des Gesundheitsschutzes zu treffen sein. Bund und Länder haben am Mittwoch dieser Woche entschieden, dass die bundesweiten
Kontaktbeschränkungen bis zum 19. April 2020 aufrechterhalten werden müssen. Welche Verhaltensregeln ab dem 20. April 2020 gelten werden und welche Auswirkungen das auf den Schulbetrieb haben
wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt niemand sagen. Es ist aber beabsichtigt, Sie am 15. April 2020 über die weiteren Schritte zu informieren. Im Vordergrund werden dabei Informationen zur
Ausgestaltung und zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Schulbetriebes stehen.
Vergleichsarbeiten in der Grundschule (VERA 3)
Die Kultusministerkonferenz hat beschlossen, dass die Vergleichsarbeiten VERA 3 in diesem Jahr in den Ländern freiwillig durchgeführt werden können. Nordrhein-Westfalen wird einmalig darauf
verzichten. Auch eine spätere oder freiwillige Testung ist in diesem Jahr nicht vorgesehen.
Erweiterung der Notbetreuung
Die Notbetreuung in Schulen wird zur Abwehr von Kindeswohlgefährdungen erweitert. Die Entscheidung über die Notwendigkeit der Aufnahme eines Kindes aus Gründen der Kindeswohlgefährdung in die
Notbetreuung ist von der Jugendamtsleitung oder einer von ihr benannten Person zu treffen und zu dokumentieren. Die Abschrift der Entscheidung ist der Schulleitung auszuhändigen.
Erstattung der Elternbeiträge bei Ganztagsangeboten
Die Landesregierung hat am 31. März 2020 beschlossen, dass das Land zur Hälfte die für den Monat April anfallenden Elternbeiträge für Angebote im Rahmen des Erlasses „Gebundene und offene
Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2) erstattet.
Die andere Hälfte tragen gemäß einer Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden die Kommunen selbst. Das Verfahren der Beitragserstattung der Bezirksregierungen an die Kommunen wird derzeit
erarbeitet, die Bezirksregierungen werden zeitnah informiert. Die Rückerstattung der Elternbeiträge erfolgt über die Kommunen. Rückfragen von Eltern hinsichtlich des Zeitpunkts und Verfahrens
der Rückerstattung können nur von den Schulträgern beantwortet werden.
Erstattung von Stornokosten für abgesagte Schulfahrten
"Mit SchulMail vom 6. März 2020 [wurde] im Falle der erforderlichen Absage von Klassenfahrten, Studienfahrten und Schüleraustauschen sowie bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen eine
grundsätzliche Kostenübernahme für die vom Vertragspartner (z.B. Reiseveranstalter, Transportunternehmen, Unterkünfte) in Rechnung gestellten und nachgewiesenen Stornierungskosten durch das Land
zugesagt. Dies gilt nunmehr für alle Schulfahrten im Sinne der Richtlinien für Schulfahrten (BASS 14-12 Nr. 2), die bis zum Beginn der Sommerferien durchgeführt worden wären."
Die bereits von den Eltern eingezahlten Beiträge zur Klassenfahrt werden von der Schule vollständig zurückerstattet. Die anfallenden Stornokosten rechnet die Schule direkt mit der zuständigen
Stelle der Bezirksregierung ab.
Sonderprogramm des WDR
Der WDR hat seine Programmangebote für Kinder und Jugendliche in Abstimmung mit dem Ministerium für Schule und Bildung bereits seit Mitte März ausgebaut. Auch in den Osterferien wird im
WDR-Fernsehen ein Sonderprogramm für Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter ausgestrahlt.
Der Sender bietet unter anderem „Die Sendung mit der Maus“, die Serie „Rennschwein Rudi Rüssel“, Magazine wie „Wissen macht Ah!“, „neuneinhalb“, „Kann es Johannes?“ sowie auch Märchenverfilmungen
an.
In Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung plant der WDR auch für die Zeit nach den Osterferien ein lernorientiertes, moderiertes Sonderprogramm für Kinder und Jugendliche.
Gerade in Zeiten eingeschränkter Bewegungsmöglichkeiten sind Bildungsangebote für Kinder auch in den kommenden Wochen sinnvoll. Klar ist aber auch, dass es sich hierbei um Angebote handelt, denn
Ferien sollen auch in diesen Zeiten Ferien bleiben.
Auch über die Ferienzeit werden wir Sie wie gewohnt über alle wichtigen Entwicklungen auf unserer Homepage informieren.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien im Namen des gesamten Kollegiums ein frohes Osterfest!
Heike Hellmich-Lührs und Maria Kurte
Liebe Eltern,
als Beratungslehrerin stehe ich Ihnen auch während der Schulschließung weiterhin zu Fragen und persönlichen Gesprächsbedarfen zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie mich per Mail
(tosterh1@lspb.de) oder über das Schulbüro und hinterlassen Sie Ihren Namen und Ihre Telefonnummer. Ich rufe Sie dann gern zurück.
Liebe Eltern,
das Ministerium hat eine Erweiterung bzgl. der Notgruppenbetreuung beschlossen. Es reicht jetzt, wenn ein (1) Elternteil in einer Einrichtung oder einem
Unternehmen der kritischen Infrastruktur tätig ist und sein Kind nicht anderweitig betreut werden kann. Zudem kann die Betreuung bei Bedarf auf das Wochenende und die Osterferien (außer
Karfreitag bis Ostermontag) ausgeweitet werden.
Sollte dies für Sie zutreffen, füllen Sie bitte dieses Formular aus. Sollten wir schon eine Arbeitgeberbescheinigung
von Ihnen haben, ist natürlich nur das Formularblatt bzgl. des zeitlichen Bedarfs nötig.
Eine Voranmeldung per Telefon 0170-2474042 oder per E-Mail an gs-lieth@paderborn.de ist dringend erforderlich. Das
notwendige Formular finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Danke und bleiben Sie gesund!
Heike Hellmich-Lührs